Witwenrente
Witwenrente ist die Bezeichnung der Rente, die der hinterbliebenen Witwe nach dem Tod ihres Mannes zusteht. Hierbei wird zwischen großen und kleinen Witwenrenten differenziert.
Bedingungen für die Witwenrente klären
Die so genannte große Witwenrente ist an Bedingungen geknüpft. Wenn die hinterbliebene Ehefrau erwerbstätig ist, ein Kind, das jünger als 18 Jahre ist und Anspruch auf Waisenrente hat erzieht oder älter als 45 Jahre ist, steht ihr die große Witwenrente grundsätzlich zu. Trifft keine dieser Prämissen zu, dann erhält die Witwe nur die kleine Witwenrente, deren Auszahlungszeitraum auf zwei Jahre beschränkt ist. Vorab ist aber erst zu klären, ob es eine Anspruchsberechtigung gibt. Wenn die Ehe kürzer als ein Jahr gedauert hat, wird davon ausgegangen, dass sie dazu lediglich diente, eine Hinterbliebenrente für die Ehefrau zu ermöglichen. Eine Zahlung unterbleibt in diesem Fall, es sei denn, der Hinterbliebenen gelingt der Nachweis, dass die Eheschließung nicht im Hinblick auf den potenziellen Rentenanspruch erfolgte. Ein Anspruch ist auch ausgeschlossen, wenn die Eheleute zu Lebzeiten ihre Rentenansprüche geteilt, also ein Rentensplitting durchgeführt haben.
Rentenzahlung endet bei neuem Eheglück
Im ersten viertel Jahr nach dem Tod des Ehemanns erhält die anspruchsberechtigte Witwe die volle Versicherungsrente, unabhängig davon, ob ihr die kleine oder die große Form der Hinterbliebenenrente zusteht. Danach sinken die Ansprüche auf 55 Prozent für die großen und 25 Prozent für die kleinen Witwenrenten. Falls die Ehefrau nach dem Tod des Mannes hinzuverdient, werden ihre Einkünfte auf den Anspruch angerechnet. Die regelmäßige Rente wird gestrichen, wenn die Witwe einen neuen Lebenspartner findet und diesen heiratet. In diesem Fall wird eine einmalige Abfindung gezahlt.
Beratung sinnvoll
Diese Regelungen zur Hinterbliebenenrente gelten seit dem 1. Januar 2002. Für Eheleute, die vor diesem Stichtag verheiratet waren und bei denen einer der Lebenspartner mindestens 40 Jahre alt war, gilt das alte Hinterbliebenenrecht. Dieses ist an weniger restriktive Bedingungen geknüpft und die Zahlungen bei den kleinen Witwenrenten sind höher als nach dem neuen Recht. Für den hinterbliebenen Ehemann gelten die Regelungen analog. Wie andere Renten muss auch die Hinterbliebenenrente beantragt werden. Da die Bedingungen für die Rentenzahlung und die Berechnung der Rentenhöhe komplex sind, empfiehlt es sich, für die Stellung des Antrages eine Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen.