Vermögenswirksame Leistungen: Sichern Sie sich den Zuschuss vom Arbeitgeber
Als Arbeitnehmer haben Sie häufig Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen vom Chef. Mit bis zu 40 Euro im Monat
fördern deutsche Arbeitgeber die Vermögensbildung Ihrer Mitarbeiter - das sind bis zu 480 Euro im Jahr. Meistens ist der
betriebliche Zuschuss in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag Ihrer Branche vereinbart. Viele Unternehmen zahlen
vermögenswirksame Leistungen (VL) auf Nachfrage sogar dann, wenn sie gar nicht zwingend dazu verpflichtet sind.
Der Staat fördert Ihre vermögenswirksamen Leistungen mit bis zu 18 Prozent
Sofern Sie als VL-Sparer nicht mehr als 17.900 Euro brutto im Jahr verdienen (Ehepartner nicht mehr als 35.800 Euro,
Stand April 2008), erhalten Sie zusätzlich Arbeitnehmersparzulage vom Staat - mit bis zu 18 Prozent Förderung auf eine
Sparsumme von maximal 400 Euro jährlich können Sie rechnen. Die vermögenswirksamen Leistungen zahlt der Arbeitgeber
aber auch dann, wenn Sie über der Einkommensgrenze liegen und keinen Anspruch auf staatliche Sparzulage haben. Falls
Ihr Arbeitgeber weniger als 400 Euro jährlich zuschießt, sollten Sie den Unterschiedsbetrag mit eigenem Geld aufstocken,
so sichern Sie sich die volle Arbeitnehmersparzulage.
Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie für für Fondsanlagen, Bausparen und Altersvorsorge
Die Arbeitnehmersparzulage zahlt Ihnen Vater Staat, wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in Kapitalanlagen
investieren, die Ihrem langfristigen Vermögensaufbau dienen. Dazu gehören Investmentfonds, Lebensversicherungen
und Banksparpläne, aber auch Bausparverträge und betriebliche Altersvorsorge. Sogar einen laufenden Baukredit
können Sie aus Ihren vermögenswirksamen Leistungen plus der Sparzulage zurückzahlen. Der Arbeitgeber überweist
die VL direkt auf Ihr Anlagekonto. Mindestens sechs Jahre muss eingezahlt werden, nach einer anschließenden Sperrfrist
von einem Jahr wird Ihnen die Arbeitnehmersparzulage für die gesamte Anlagedauer gutgeschrieben. Als Bausparer
bekommen Sie zusätzlich die staatliche Wohnungsbauprämie.
Haben Sie Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
Falls Sie noch keine vermögenswirksamen Leistungen nutzen, schauen Sie zuerst nach, ob Ihr Arbeitsvertrag einen
VL-Anspruch vorsieht. Falls Ihr Arbeitsvertrag keine Regelung enthält: Fragen Sie im Personalbüro oder beim Betriebsrat
nach, ob und in welcher Höhe Sie nach geltenden Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen vom Chef bekommen
können. Wenn Sie einen VL-Vertrag abgeschlossen haben, legen sie ihn einfach Ihrem Arbeitgeber vor, der zahlt die
vermögenswirksamen Leistungen dann direkt in Ihren Vertrag ein.