Rürup-Rente: Als Selbstständiger vorsorgen und hohen Steuervorteil nutzen
Als Selbstständiger bietet Ihnen die Rürup-Rente (auch: Basis-Rente) die einzige Möglichkeit, attraktive Förderung für Ihre Altersvorsorge
zu bekommen. Den Zuschuss vom Staat erhalten Sie in Form eines garantierten Steuervorteils. Einen jährlich steigenden Teil Ihrer
Rürup-Beiträge dürfen Sie als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Im Jahr 2008 können Sie 66 Prozent von maximal 20.000 Euro
(Eheleute: 40.000 Euro) beim Finanzamt geltend machen. Bis zu 13.200 Euro (Ehepartner 26.400 Euro) sind also abzugsfähig.
Anders als die gesetzliche Rente, die sich aus den Pflichtbeiträgen der Berufstätigen finanziert und kaum Rücklagen bildet, ist die
Rürup-Vorsorge kapitalgedeckt. Der Versicherer spart Ihre Beiträge Zins bringend an, zu Beginn des Ruhestands wird Ihr Vorsorgevermögen
nach den Regeln der Versicherungsmathematik in eine lebenslange private Monatsrente umgewandelt.
Ein Rechenbeispiel für Rürup-Sparer
Im Jahr 2008 zahlen Sie 15.000 Euro in Ihren Rürup-Rentenvertrag ein. 66 Prozent Ihres Beitrags können Sie steuerlich als Vorsorgeaufwendung
geltend machen, das sind 9.900 Euro. Bei einem persönlichen Steuersatz von angenommen 38 Prozent sparen Sie so Einkommensteuer in
Höhe von 3.762 Euro. Die Aufstockung Ihres Vorsorgevermögens um 15.000 Euro kostet Sie in Wirklichkeit nur 11.238 Euro, den Rest finanziert
das Finanzamt.
Der steuerfreie Anteil der Beiträge zu Ihrer Rürup-Vorsorge steigt jährlich weiter in Zwei-Prozent-Schritten bis auf 100 Prozent im Jahr 2025.
Bei gleich hohem Vorsorgebeitrag sinkt Ihr Aufwand nach Steuern also Jahr für Jahr. Die Beiträge zu Ihrem Rürup-Vertrag können Sie je nach
Wunsch monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich entrichten.
Attraktive Zukunftsvorsorge auch für Arbeitnehmer
Den hohen Steuervorteil der Rürup-Rente können sie nicht nur als beruflich Selbstständiger, sondern auch als Arbeitnehmer
voll in Anspruch nehmen. Das lohnt sich ganz besonders, wenn Sie den steuerlichen Höchstbetrag für Sonderausgaben schon
ausgeschöpft haben. Selbst in diesem Fall erkennt das Finanzamt Ihren Rürup-Beiträge steuermindernd an - ein wichtiger Vorteil
besonders für Gutverdiener, die ihre hohe Steuerbelastung senken wollen.
Die Rürup-Rente können Sie ab dem 60. Lebensjahr beantragen. Ihr Rürup-Kapital ist zwar nicht vererbbar, Sie können aber einen
Todesfallschutz oder eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren. Rürup-Kapital ist im Ernstfall
insolvenz- und pfändungssicher. Ihr Geld wird selbst dann nicht angetastet, wenn Sie als Rürup-Sparer irgendwann auf
Arbeitslostengeld II angewiesen sein sollten.
Fondspolice oder klassische Rentenversicherung: Sie haben die Wahl
Ihre Rürup-Vorsorge können Sie als herkömmliche Rentenpolice abschließen, aber auch als fondsgebundene Police. Wenn Sie sich für die
fondsgebundene Variante entscheiden, investiert der Versicherer einen Teil Ihrer Beiträge in Aktienfonds. Als Kunde können Sie zwischen
verschieden Fonds entscheiden und die Anlageschwerpunkte damit selbst bestimmen. Mit einem fondsgebundenen Rürup-Vertrag sorgen
Sie wirksam für die Zukunft vor und nutzen gleichzeitig die Wachstumschancen der Aktienmärkte.