Rente

Rentenversicherungsträger

Die Rentenversicherungsträger sind in Deutschland verantwortlich für die Verwaltung des gesetzlichen Rentensystems. Sie nehmen die Beitragszahlungen ein verwalten diese und zahlen die Renten entsprechend wieder aus. Die Rentenversicherungsträger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich jeweils selbst verwalten. Im Jahre 2005 wurde die Organisation für die gesetzliche Rentenversicherung reformiert. Es gibt nun keine Unterscheidung mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) gingen über in die deutsche Rentenversicherung.

Aufgaben der Rentenversicherungsträger

Aufgabe Leistungen RentenversicherungsträgerIn Deutschland zahlen etwa 30 Millionen Arbeitnehmer zusammen mit ihren jeweiligen Arbeitgebern Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein. Diese Beiträge werden von den Rentenversicherungsträgern verwaltet und an die ca. 20 Millionen Rentner wieder ausbezahlt. Insgesamt werden also etwa 50 Millionen Versicherte durch die Träger betreut. Für jeden Versicherten wird hierzu ein eigenes Rentenkonto geführt. Jeder Versicherte bekommt einmal im Jahr eine sogenannte Renteninformation zugesendet. Versicherte können aus der Information entnehmen, welche Rente bzw. Erwerbsminderungsrente sie zu erwarten haben. Zudem erhalten alle Arbeitnehmer ab 55 Jahre all 3 Jahre eine sogenannte Rentenauskunft. Sobald es bei einem Arbeitnehmer zu einem Renteneintritt kommt, stellt er einen Rentenantrag bei dem für ihn zuständigen Rentenversicherungsträger. Dieser berechnet die Höhe der Rente und teilt das Ergebnis dem Versicherten in Form eines Bescheides mit. Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch beim Widerspruchsausschuss des jeweiligen Trägers eingelegt werden. Im Falle, dass es zu keiner Einigung kommt, besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Sozialgericht.

Reform zur Deutschen Rentenversicherung

Seit der Rentenreform vom Oktober 2005 gibt es zwei bundesweite sowie 17 regionale Träger bei der Rentenversicherung. Alle Träger fungieren seit 2005 unter dem Namen Deutsche Rentenversicherung. Die beiden bundesweiten Träger sind jeweils aus Zusammenschlüssen entstanden. Die deutsche Rentenversicherung Bund ist aus einer Fusion von BfA und VDR entstanden.

Der zweite bundesweite Träger ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See. Diese ging hervor aus der Bundesknappschaft, der Bahnversicherungsanstalt sowie der Seekasse. Hier werden alle Arbeitnehmer aus den Branchen Bergbau, Bahn und Seefahrt betreut. Die regionalen Träger gingen aus den Landesversicherungsanstalten hervor. Die LVA Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich dabei zur Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland zusammengeschlossen. Bei den LVA Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gab es eine Fusion zur Deutschen Rentenversicherung Nord.

Aufteilung der Versicherten

Aufteilung RentenversicherteBei der deutschen Rentenversicherung Bund werden etwa 40 Prozent der Versicherten betreut. Neben der Betreuung übernimmt diese auch die sogenannten Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der allgemeinen Rentenpolitik, welche bis zur Reform vom VDR durchgeführt wurden.

Bei den regionalen Trägern werden 55 Prozent der Versicherten und bei der deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 5 Prozent betreut. Wer neu in die gesetzliche Rentenversicherung kommt, wird einem Träger zugewiesen. Zunächst wird geprüft, ob der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zugeteilt wird. Falls dies nicht der Fall ist, erfolgt die Zuordnung zum regionalen Träger, den für den Wohnort des Arbeitnehmers zuständig ist. Sollten die regionalen Träger bereits ihre Quote von 55 Prozent erfüllt haben, erfolgt eine Zuordnung zu einem der beiden bundesweiten Träger. Je nachdem welcher Träger seine Quote von 40 bzw. 5 Prozent noch nicht erreicht hat.

Von allen Versicherten die nach 1945 geboren sind wechseln jährlich etwa 200000 Personen den Träger wechseln. Dies geschieht, um die Prozentaufteilung der einzelnen Träger zu erreichen. Für die Versicherten bleibt dabei alles gleich, außer dass sich bei den Anschreiben der Briefkopf ändert.