Rentenversicherungsnummer
Die Rentenversicherungsnummer ermöglicht es den Rentenversicherungsträgern der einzelnen Bundesländer, die versicherten Personen einwandfrei zu identifizieren und einzuordnen. Sie besteht aus Buchstaben und Ziffern und wird für jeden Bürger in Deutschland erstellt. Ein wichtiges Merkmal der Versicherungsnummer liegt in der Tatsache begründet, dass sie ein Leben lang stets die gleiche bleibt und nur in sehr seltenen Ausnahmefällen geändert wird. Eine solche Nummer ist in Deutschland zudem zwingend erforderlich, um im Alter die regelmäßige Auszahlung einer Rente zu erhalten.
Sinn und Zweck der Versicherungsnummer
Mit Hilfe der Rentenversicherungsnummer können die einzelnen Versicherungsnehmer einwandfrei identifiziert werden. Zu finden ist sie im Rentenversicherungsausweis, der bei Aufnahme der ersten Erwerbstätigkeit ausgestellt wird und für die Zahlung der Rente erforderlich ist. Die Ziffern- und Buchstabenfolge enthält eine Reihe an Informationen, über die Rückschlüsse auf die versicherte Person möglich sind. Eine Rentenversicherungsnummer kann somit keinesfalls willkürlich festgelegt werden. Ihr Aufbau ist im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches eindeutig beschrieben. Für die Träger der Rentenversicherung sind diese Vorgaben stets verbindlich und ermöglichen keinerlei Abweichungen.
Seit dem Jahr 2005 erhält jeder Bürger diese Nummer bereits bei seiner Geburt. Ein Rentenversicherungsausweis wird jedoch erst dann ausgestellt, wenn die betreffende Person zum ersten Mal eine Erwerbstätigkeit aufnimmt und Einzahlungen geleistet werden, die später eine Rente ermöglichen. Diese Nummer behält der Versicherte dann sein Leben lang. Änderungen können nur dann erforderlich werden, wenn beispielsweise versehentlich eine Nummer doppelt vergeben wurde. Änderungen von Seiten des Versicherten sind nur in bestimmten Fällen vorgesehen. Diese kann bei der jeweiligen Versicherungsanstalt beantragt werden, wenn beispielsweise das eingetragene Geburtsdatum sich im Nachhinein als falsch erweist.
Aufbau / Zusammensetzung der Rentenversicherungsnummer
Die Versicherungsnummer für die Rente ist immer zwölfstellig und die Bedeutung der einzelnen Ziffern genau festgelegt. So finden sich in einer Versicherungsnummer Informationen zur Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers, zum Geburtstag bzw. Monat und Jahr des Versicherten sowie der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens. Hinzu kommen eine Seriennummer zur Bestimmung des Geschlechts und eine Prüfziffer, mit der sich unter Zuhilfenahme eines bestimmten Algorithmus die gesamte Nummer auf ihre Authentizität hin überprüfen lässt.
Verwendung der Rentenversicherungsnummer
In Bezug auf ihre Verwendung gab es bei der Versicherungsnummer lange Zeit zahlreiche Unklarheiten. Heute steht jedoch fest, dass diese Nummer nur von Rentenversicherungsträgern verwendet werden darf, um den Anspruch auf eine Rente sicherzustellen. In einigen wenigen Fällen ist auch eine Verwendung durch andere Sozialversicherungsträger wie zum Beispiel Kranken- oder Pflegekassen erlaubt. Zuvor wurde die Versicherungsnummer von mehreren Institutionen als Identifikationsmerkmal genutzt, was aber mehr und mehr zu datenschutzrechtlichen Bedenken führte. Denn mit entsprechenden Zugängen wäre es leicht gewesen, anhand einer Nummer aus mehreren Quellen ein nahezu komplettes Personenprofil zu erstellen.
Ein Ende setzte dem das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1983 (Volkszählungsurteil). Demnach sei ein einheitliches Personenkennzeichen, mit dem sich eine Vielzahl an Datenbeständen zusammenführen ließe, nicht mit dem Menschenbild des Grundgesetzes vereinbar.
Seitdem darf die Nummer nur noch deutlich eingeschränkt und unter klar definierten Voraussetzungen Verwendung finden. Dieses Urteil traf vor allem die Krankenkassen, bei denen es nicht selten gängige Praxis war, die Versicherungsnummer als Krankenversicherungsnummer einzusetzen. Generell darf die Versicherungsnummer von keiner Institution außer den Versicherungsträgern dazu verwendet werden, seine Datenbestände zu ordnen, um so Rückschlüsse auf die dahinterstehende Person zu unterbinden. Eine Speicherung hingegen ist zulässig. Dies ist beispielsweise bei Arbeitgebern erforderlich, die ihre Daten an Einzugsstellen der Sozialversicherung übermitteln müssen.