Rente

Funktionsweise der privaten Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung dient dazu, die Lücke bei der gesetzlichen Rente zu schließen. Ein Rentner bezieht derzeit etwa 70 % seines früheren Arbeitseinkommen, wodurch eine Lücke von 30 % entsteht. Es gibt derzeit verschiedene Modelle, die zur privaten Altersversorgung genutzt werden können. Staatlich gefördert werden dabei unter anderem die Riester Rente und die Rürup Rente.

Die staatlich geförderte private Rentenversicherung für Arbeitnehmer und Beamte

private RentenversicherungAlle Personen, die gesetzlich rentenversichert sind, können die staatlich geförderte Riester Rente in Anspruch nehmen. Zusätzlich können auch Beamte diese für ihre Altersvorsorge nutzen. Wer eine solche Versicherung abschließt, kann eine staatliche Grundzulage von 154 Euro jährlich erhalten. Zusätzlich gibt es eine Zulage von 185 Euro pro Kind. Für alle ab 2008 geborenen Kinder beträgt die Zulage 300 Euro.

Wer die volle staatliche Förderung erhalten möchte, muss mindestens 4 % vom Bruttoeinkommen des Vorjahres einzahlen. Bei einer geringeren Einzahlung wird die Förderung anteilig gezahlt. Dabei kann die Riester Rente als private Rentenversicherung, Banksparplan oder als Fondssparplan abgeschlossen werden. Der Versicherte erhält mit Vollendung des 65. oder 67. Lebensjahres eine lebenslange Rente ausbezahlt. In einigen Fällen ist es auch möglich die Auszahlung bereits ab dem ab dem 60. Lebensjahr zu erhalten. Dabei kann es allerdings zu einer geringeren Rente kommen. Aufgrund der Vielzahl von verschiedenen Angeboten lohnt es sich, vorher einen genauen Vergleich durchzuführen.

Staatlich geförderte private Rentenversicherung für Selbständige und Freiberufler

private RentenversicherungFür Selbstständige und Freiberufler wird zur privaten Altersvorsorge die Rürup Rente angeboten. Hier erfolgt die staatliche Förderung nicht aufgrund von Zuzahlungen, sondern durch entsprechende Steuerersparnisse. Es können dabei jährlich Beiträge bis zu 20000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Bei verheirateten beträgt der Maximalbetrag 40000 Euro.

Erreicht werden diese Beträge allerdings erst im Jahr 2025. Bis dahin gibt es eine prozentuale Staffelung. Für das Jahr 2011 können 72 % abgesetzt werden, was einem Betrag von 14400 Euro für Alleinstehende bzw. 28800 bei Verheirateten entspricht. Dieser Betrag steigt jährlich um 2 %, bis im Jahr 2025 die 100 % erreicht sind. Die Rürup Rente ist als private Rentenversicherung oder auch als fondsgebundene Versicherung erhältlich. Die Angebote unterscheiden sich hier je nach Anbieter ebenfalls, weshalb ein Vergleich vor dem Abschluss zu empfehlen ist.

Vorteile der privaten Rentenversicherung

Die Vorteile der vorgestellten Versicherungen liegen in der staatlichen Förderung. Zudem sind beide Rentenversicherungen Hartz IV sicher. Das bedeutet, dass bereits angespartes Kapital nicht bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt wird. Auch im Falle einer Insolvenz sind die eingezahlten Beträge zu 100 % geschützt.