Funktionsweise der klassischen Rentenversicherung
Die klassische Rentenversicherung funktioniert im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht nach dem Umlage-, sondern nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Dies bedeutet, dass die Beiträge über die Laufzeit hinweg angespart und verzinst werden. Da der Beitrag nach Vertragsabschluss nicht erhöht werden kann, verlangen die Versicherer in den ersten Jahren höhere Beiträge, als aufgrund des Risikos unbedingt notwendig. Die überschüssigen Beiträge werden im Alter, wo das Risiko deutlich überhöht ist, abgebaut. Dadurch ist der Beitrag auch im hohen Versichertenalter für den Versicherer auskömmlich. Die aktuelle Garantieverzinsung der Beiträge beträgt 2,25%.
Da die Versicherer die Versicherungsnehmer auch an Überschüssen und stillen Reserven beteiligen müssen, betrug die tatsächliche Verzinsung zuletzt im Marktdurchschnitt etwa 4,10%. Auf eine Verzinsung warteten gesetzlich Rentenversicherte in den letzten Jahren häufig vergebens. Zuletzt wurde die gesetzliche Rente mit 0,99% nur minimal nach oben hin angepasst. Die private Rentenversicherung ist neben der gesetzlichen und der betrieblichen Absicherung eine wichtige Säule der Altersvorsorge. Versicherungsträger der privaten Rentenversicherung ist die jeweilige Versicherungsgesellschaft.
Vor- und Nachteile einer privaten Rentenversicherung
Die Rentenversicherung unterscheidet sich von einer Lebensversicherung insofern, dass am Ende der Laufzeit keine Kapitalsumme ausbezahlt wird. Die Leistung erfolgt in Form einer monatlichen Rentenzahlung. Auch wird im Falle der Rentenversicherung keine Todesfallsumme ausbezahlt, so dass es bei Vertragsabschluss keiner Gesundheitsprüfung bedarf.
Die private Rentenversicherung wird oft als sogenannte Leibrente vereinbart. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Altersrente so lange erhält, wie er noch lebt. Die Rentenzahlung würde somit mit dem Tod des Versicherungsnehmers enden. Sinnvoller ist es, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Stirbt der Versicherungsnehmer kurz nach Rentenbeginn, so erhalten seine Hinterbliebenen die Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit ausbezahlt. In der Regel kann eine Rentengarantiezeit zwischen 5 und 20 Jahren vereinbart werden. Die Vereinbarung geht zwar mit einer geringfügig höheren Prämie einher, verhindert jedoch bei vorzeitigem Ableben dass die Prämien zum größten Teil beim Versicherer verbleiben.
Der Versicherungsnehmer kann zudem vereinbaren, dass die Rente vor dem 65 Lebensjahr ausbezahlt werden soll. In diesem Fall wird jedoch auf die Kapitalerträge die Abgeltungssteuer fällig. Auch kann der Versicherungsnehmer bei diversen privaten Rentenversicherungen ein Kapitalwahlrecht ausüben. Demnach hat dieser kurz vor Rentenbeginn die Option, sich anstelle der Altersrente einen einmaligen Kapitalbetrag auszahlen zu lassen.
Der Versicherungsnehmer sollte auch darauf achten, dass eine Beitragsrückgewähr bedingungsgemäß enthalten ist. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Ansparphase, werden die eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Im Falle einer Leibrente kann zum Schutze der Kinder und des Ehepartners ein Hinterbliebenschutz zusätzlich vereinbart werden. Eine der beliebtesten Formen der privaten Rentenversicherung stellt die staatlich geförderte Riester-Rente dar.