Als selbstständiger Handwerker müssen Sie sich rentenversichern
Wenn Sie als selbstständiger Handwerker in die Handwerksrolle eingetragen sind, müssen Sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung zahlen. Das gilt unabhängig von Ihrem Alter und der Höhe Ihres Einkommens. Falls Ihr Betrieb als
Personengesellschaft eingetragen ist, sind alle Gesellschafter rentenversicherungspflichtig, die einen handwerksrechtlichen
Befähigungsnachweis - zum Beispiel die Meisterprüfung - besitzen. Nur Gesellschafter, die ausschließlich Kapital einbringen
oder rein kaufmännisch in der Firma arbeiten, müssen sich nicht gesetzlich rentenversichern.
Sie haben die Wahl: Regelbeitrag oder einkommensgerechte Rentenbeiträge
Als pflichtversicherter Handwerker können Sie entweder den "Regelbeitrag" zahlen oder Ihre Rentenversicherungsbeiträge
nach dem Einkommen entrichten, das Sie tatsächlich erzielen. Der Handwerker-Regelbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
geht von einem Durchschnittseinkommen aus, er beträgt zurzeit 417,90 Euro im Monat (Stand 2008). In den ersten drei Jahren
Ihrer Selbstständigkeit wird nur die Hälfte des Regelbeitrags fällig, monatlich also 208,95 Euro.
Alternativ zum Regelbeitrag können Sie Rentenversicherungsbeiträge in der Höhe abführen, die Ihrem tatsächlichen Einkommen
entspricht. Dazu schicken Sie einfach Ihren Einkommenssteuerbescheid an die Deutsche Rentenversicherung. Der Beitragssatz
zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt zurzeit 19,9 Prozent. Wenn Sie 4.000 Euro im Monat verdienen, zahlen Sie also
796 Euro Rentenbeitrag, bei einem Monatseinkommen von 1.500 Euro werden 285 Euro für die Rente fällig. Der Mindestbeitrag
zur gesetzlichen Rentenversicherung der selbstständigen Handwerker liegt derzeit bei 79,60 Euro im Monat, der Höchstbeitrag bei 895,50 Euro.
Nach 18 Jahren können Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausscheiden
Wenn Sie selbstständiger Handwerker sind und mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
eingezahlt haben, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen (Ausnahme: Bezirksschornsteinfegermeister).
Dabei zählen alle Beitragszeiten, also auch Pflichtbeiträge als Angestellter vor Aufnahme der Selbstständigkeit. Den Antrag für die
Befreiung von der Versicherungspflicht stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Sorgen Sie als Handwerker mit einer privaten Rentenversicherung vor
Sie müssen natürlich weiter für Ihr Alter vorsorgen, wenn Sie die Befreiung nutzen und nicht mehr in die gesetzliche Rente
einzahlen, sonst kann es im Ruhestand schnell finanziell eng werden. 18 Jahre Rentenbeiträge bringen Ihnen im Regelfall keine
auskömmliche Altersrente. Schließen Sie deshalb spätestens mit der Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht eine
private Rentenversicherung ab.
Sofern Sie als Selbstständiger mit einer Rürup-Rente (auch: Basis-Rente) fürs Alter sparen, bekommen Sie sogar staatliche
Förderung. Sie können einen jährlich steigenden Teil Ihrer Rürup-Beiträge von der Steuer absetzen - im Jahr 2008 sind 66
Prozent eines Jahresbeitrags von maximal 20.000 Euro (Ehepartner: 40.000 Euro) steuerlich abzugsfähig.
Wieviel Privatrente brauchen Sie?
Angenommen, sie wünschen sich im Ruhestand ein Monatseinkommen von 2.000 Euro. Nach 18 oder mehr Beitragsjahren lassen Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien. Laut Renteninformation beträgt ihr späterer Anspruch auf gesetzliche Rente voraussichtlich 1.430 Euro. Im Beispiel müssen Sie also eine monatliche Privatrente von 570 Euro versichern, um im Alter bequem leben zu können.