Funktionsweise der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung dient bekanntermaßen der Altersvorsorge. Träger ist die deutsche Rentenversicherung. Das System basiert auf dem Umlageverfahren: eingezahlte Rentenbeiträge dienen unmittelbar der Zahlung der Rentenbeiträge. Die Beiträge werden demnach nicht angespart.
Die Regelaltersrente erhält der der gesetzlich Versicherte, wenn dieser mindestens fünf Jahre Versicherungszeit vorweisen kann. Neben dieser Wartezeit muss der Versicherte auch die Regelaltersgrenze von 65 Jahren erreicht haben. Diese Regelaltersgrenze wird ab dem Jahr 2012 stufenweise auf 67 Jahren angehoben. Hiervon betroffen sind Berufstätige die ab dem Jahr 1947 geboren sind. Kann der Versicherungsnehmer jedoch eine Beitragszahlungsdauer von 45 Jahren vorweisen, so kann dieser auch mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Es gibt keine Möglichkeit diese Rente vor dem 65 Lebensjahr beziehen zu können.
Neben den Beitragszeiten werden unter anderem auch Kindererziehungszeiten und Zeiten geringfügiger Beschäftigung (sofern freiwillige Beiträge geleistet wurden) angerechnet. Die gesetzliche Rentenversicherung sieht keine Rentengarantiezeit vor.
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung
Stirbt der Versicherungsnehmer unmittelbar nach Rentenbeginn, erhalten die Hinterbliebenen lediglich einen Witwen-/ Waisenrente. Eine große Witwenrente erhält der Partner, wenn dieser das 45 Lebensjahr erreicht hat, ein waisenberechtigtes Kind unter 18 Jahren hat, für ein behindertes Kind zu sorgen hat oder soweit der Partner vermindert erwerbsfähig ist. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, erhält der Witwe/r nur eine kleine Witwenrente. Die große Witwenrente beträgt lediglich 60%, die kleine Witwenrente sogar nur 25%, des Erwerbsminderununganspruchs des verstorbenen Partners.
Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Waisenrente erhalten leibliche Kinder, Stief- und Pflegekinder, sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Enkel und Geschwister. Diese Leistung setzt lediglich die Zahlung eines Pflichtbeitrages voraus. Für die Kinder besteht der Anspruch bis zur Volljährigkeit. Befindet sich das Kind in Ausbildung oder im Studium, beträgt die Höchstaltersgrenze 27 Jahre. Die Halbwaisenrente erhalten die Kinder bei Tod eines Elternteils, die Vollwaisenrente wenn beide Elternteile versterben. Voraussetzung ist, dass die Elternteile die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Die Höhe dieser Renten ist abhängig vom Rentenanspruch, den der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Ablebens inne hatte. Der Rentenartfaktor beträgt bei der Halbwaisenrente 0,1, bei der Vollwaisenrente dagegen 0,2.
Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung
Eine weitere Leistung welche die deutsche Rentenversicherung gewährt ist eine Erwerbminderungsrente. Allerdings kommen nur Berufstätige die vor dem 02.01.1961 geboren sind in den Genuss dieser Leistung. Vor Eintritt der Berufstätigkeit müssen mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge geleistet worden sein. Die volle Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn der Berufstätige weniger als 6 Stunden seinem Beruf nachgehen kann. Kann dieser dagegen mindestens 3 Stunden aber weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten, wird die halbe Erwerbsminderungsrente fällig.
Auch vor dem Renteneintritt können Leistungen beansprucht werden. Beispielsweise übernimmt die deutsche Rentenversicherung die Kosten einer notwendigen medizinischen Rehabilitation. Allerdings ist hierbei eine Wartezeit von 15 Jahren zu berücksichtigen.