Rente

Die Erwerbsminderungsrente

ErwerbsunfähigDiese staatliche Rente erhalten alle gesetzlich Rentenversicherten, die infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erwerbsfähig sind. Die Betroffenen dürfen die Regelaltersgrenze für die Altersrente noch nicht erreicht haben und müssen zusätzlich einige Voraussetzungen erfüllen. Entsprechend der Erwerbsfähigkeit zahlt die Rentenversicherung die volle oder die halbe Rente. Die Höhe richtet sich unter anderem nach den Beitragszeiten und dem Verdienst. Einfluss haben auch Zurechnungszeiten, die auch jüngeren Erwerbsunfähigen eine ausreichende Rente ermöglichen sollen. Im Durchschnitt liegt die volle Erwerbsunfähigkeitsrente bei 30 bis 40 Prozent des Bruttoeinkommens.

Die volle Rente erhalten Personen, denen weniger als drei Stunden Erwerbstätigkeit pro Tag zugemutet werden können. Falls die zumutbare tägliche Arbeitszeit zwischen drei und sechs Stunden liegt, zahlt die Versicherung die halbe Rente, bei Arbeitslosigkeit jedoch die volle, da geeignete Teilzeitstellen schwer zu finden sind. Ab einer Arbeitsfähigkeit von mindestens sechs Stunden täglich besteht kein Anspruch auf Rente, unabhängig von der Arbeitsmarktsituation.

Eine Sonderregelung gilt für Arbeitnehmer, die vor 1961 geboren wurden. Diese haben auch Anspruch auf die halbe Rente, wenn sie zwar nicht erwerbsunfähig, aber berufsunfähig sind. Berufsunfähigkeit bezieht sich auf den erlernten oder einen ähnlichen Beruf, Erwerbsunfähigkeit jedoch auf jede zumutbare Tätigkeit. Ob und in welchem Rahmen eine Erwerbsfähigkeit vorliegt, beurteilt die Rentenversicherung anhand ärztlicher Unterlagen und zusätzlicher Gutachten. Generell hat die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit durch Rehabilitationsmaßnahmen Vorrang vor einer Rentenzahlung. Hinzuverdienste zur Rente sind grundsätzlich bis zu 400 Euro pro Monat möglich. Auf die persönliche Hinzuverdienstgrenze haben jedoch viele Faktoren Einfluss.

Vor- und Nachteile der Erwerbsminderungsrente

ErwerbsminderungsrenteDer Vorteil dieser Rente besteht darin, dass sie im Fall der Erwerbsunfähigkeit wenigstens einen Teil des Einkommens ersetzt und viele Betroffene unabhängig von Sozialleistungen macht. Der Versicherungsschutz besteht in der Regel bereits ab dem ersten Arbeitstag in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Auch das Prinzip "Reha vor Rente" ist im Hinblick auf die persönliche Entwicklung der Arbeitnehmer grundsätzlich positiv zu bewerten.

Der größte Nachteil besteht darin, dass mit einer Erwerbsminderungsrente der gewohnte Lebensstandard in der Regel nicht gehalten werden kann. Dabei ist zu beachten, dass auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Rente selbst bezahlt werden müssen. Ein weiterer Nachteil der rentenrechtlichen Regelungen trifft besonders Arbeitnehmer, die einen hoch qualifizierten Beruf ausgeübt haben. Diese können, wenn sie mindestens sechs Stunden pro Tag arbeitsfähig sind, auf eine weitaus geringer bezahlte Tätigkeit verwiesen werden. Auch die Arbeitsmarktsituation wird dabei nicht beachtet. In diesem Fall ist die rechtzeitige private Absicherung der Berufsunfähigkeit ratsam.