Rentenversicherung Bund
Die Rentenversicherung Bund ist ein Rentenversicherungsträger auf Bundesebene, der gleichzeitig die gesamte deutsche Rentenversicherung mit ihren 16 Trägern in ihrer Gesamtheit vertritt. Das heißt, er betreut nicht nur die eigenen Rentenversicherten, sondern ist in bestimmten grundsätzlichen Aufgaben für die gesamte deutsche Rentenversicherung zuständig. Das sind zum Beispiel finanzielle und organisatorische Angelegenheiten.
Zum 1. Oktober 2005 ging die Rentenversicherung Bund aus dem Zusammenschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte mit dem Verband deutscher Rentenversicherungsträger hervor. Die Organisationsreform wurde durchgeführt, um Verwaltungsabläufe zu vereinfachen. Es wird seitdem nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden und verschiedene Abläufe, wie zum Beispiel das Meldeverfahren, sind einfacher geworden.
Der Hauptsitz des größten deutschen Rentenversicherungsträgers befindet sich in Berlin, weitere Niederlassungen gibt es in Würzburg, Stralsund, Gera und Brandenburg.
Die Betreuung der Versicherten, Arbeitgeber und Rentner
Neben der Rentenversicherung Bund, die für 40 Prozent aller Versicherten zuständig ist, gibt es noch die Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als zweiten Rentenversicherungsträger auf Bundesebene. Dieser betreut 5 Prozent aller Versicherten. Die restlichen 55 Prozent werden auf die 14 Regionalträger aufgeteilt, die auch den größten Teil des Beratungsstellennetzes verwalten. Bei der Rentenversicherung Bund kümmern sich derzeit rund 15.000 Mitarbeiter um circa 25 Millionen Versicherte, 3 Millionen Arbeitgeber und 8 Millionen Rentner. Sie bearbeiten unter anderem Anträge zur Rente, Kontenklärungen, Zahlungen und beurteilen die Versicherungspflicht. Auch die Information der Versicherten, Arbeitgeber und Rentner gehört zu ihren Aufgaben.
Falls Sie Fragen zur Rente, Vorsorge oder zu einem anderen Thema der Rentenversicherung haben oder einen Antrag abgeben möchten, können Sie sich an eine der bundesweit circa 1.000 Beratungsstellen wenden. Dabei ist es nicht von Bedeutung, welcher Versicherungsträger für Ihr Versicherungskonto zuständig ist. Daneben sind zusätzlich etwa 5.000 ehrenamtlich arbeitende Versichertenälteste und -berater tätig, die Ihnen bei allen Fragen der Vorsorge zur Verfügung stehen und auch Leistungsanträge annehmen dürfen.
Falls Sie als Versicherter oder Arbeitgeber im Ausland tätig sind, ist die Auslandsabteilung für Sie zuständig, die mit ausländischen Versicherungsträgern zusammenarbeitet.
Die Selbstverwaltung
Die Verwaltung erfolgt nach dem Prinzip der Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass Beitragszahler auch an Entscheidungen beteiligt werden und Kontrollfunktionen ausüben. Die Tätigkeit in einem Selbstverwaltungsorgan erfolgt ehrenamtlich. Bei den Rentenversicherungsträgern sind der Vorstand und die Vertreterversammlung die Organe der Selbstverwaltung.
Bei den Sozialwahlen, die alle sechs Jahre stattfinden und an denen Sie vielleicht auch teilgenommen haben, werden die Mitglieder der Vertreterversammlung gewählt, die wiederum den Vorstand wählen. Die Vertreterversammlung wählt daneben zum Beispiel auch die ehrenamtlich tätigen Versicherungsberater. Da die Rentenversicherung Bund jedoch zusätzlich zu ihren Aufgaben als Versicherungsträger auch übergeordnete Aufgaben für die gesamte Rentenversicherung wahrnimmt, hat sie noch zwei weitere Verwaltungsorgane. Das sind die Bundesvertreterversammlung und der Bundesvorstand. In der Bundesvertreterversammlung sind Vertreter aller 16 Rentenversicherungsträger vertreten. Die Bundesvertreterversammlung wählt den Bundesvorstand, das Direktorium und das erweiterte Direktorium.
Die Selbstverwaltungsorgane fassen hauptsächlich Beschlüsse in den Bereichen Organisation, Finanzen, Personal und Rehabilitation. Dafür werden verschiedene Ausschüsse gebildet. Den Vorsitz aller Selbstverwaltungsorgane übernehmen immer abwechselnd für eine bestimmte Periode Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten.