Zu den Produktlinien der Rentenversicherung zählt auch die betriebliche Altersversorgung. Diese teilt sich in fünf weitere Untergruppen auf. Diese sind:
Die DIREKTVERSICHERUNG
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab und übernimmt
die Beitragszahlung im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten. Im Jahr 2008 stehen hierzu 2.544,00 Euro zur Verfügung, die
steuer- und sozialabgabenfrei der Direktversicherung zugeführt werden können. Die Beitragszahlung kann auch durch den
Arbeitnehmer, auch teilweise durch den Arbeitgeber, übernommen werden.
Die PENSIONSZUSAGE / DIREKZUSAGE
Bei Pensionszusage auch Direktzusage genannt verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer direkt - ohne Einschaltung eines
Versorgungsträgers - betriebliche Versorgungsleistungen aus dem Unternehmensvermögen zu erbringen. Der Arbeitgeber
ist somit Träger der Versorgung und muss in seiner Bilanz entsprechende Pensionsrückstellungen für die eingegangenen
Verbindlichkeiten bilden.
Die PENSIONSKASSE
Bei der Pensionskasse schließt der Arbeitgeber einen Versorgungsvertrag zugunsten seines Arbeitnehmers ab. Dieser kann Leistungen
für das Alter, die Hinterbliebenen sowie für die Berufsunfähigkeit beinhalten. Versorgungsträger ist ein
Versicherungsunternehmen sowie ein Pensionssicherungsverein, für den weitere Kosten entstehen und daher die Rendite des
Vertrages erheblich schmälern.
Die UNTERSTÜTZUNGSKASSE
Die Unterstützungskasse ist in der Anlage ihres Vermögens frei und unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht.
Sie darf ihr Vermögen auch beim jeweiligen Trägerunternehmen (Arbeitgeber) anlegen. Dies ist mit erheblichen Risiken
verbunden. Daher sollte der Arbeitgeber die spätere Versorgungsleistung vollständig vorfinanzieren.
Der PENSIONSFONDS
Beim Pensionsfonds handelt es sich um einen externen, rechtlich selbständigen Versogungsträger, der dem Arbeitnehmer
einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gewährt. Das Kapitalanlage erfolgt in Aktien und
Rentenpapieren. Die Anlagepolitik unterliegt geringeren Beschränkungen als die Pensionskasse oder Lebensversicherungsunternehmen.
Dadurch sind höhere Renditen möglich.